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Der PUR-Dachspritzschaum muss die Anforderungen der bauaufsichtlichen und baurechtlichen Zulassung (DiBt, Berlin) erfüllen. Die Anforderungen werden nach DIN 18159 T1 geprüft. PUR-Dachspritzschaum wird nach DIN 4102, Teil 1 mit und ohne UV-Schutzanstrich in die Baustoffklasse B2 eingestuft und ist ferner nach DIN 4102, Teil 7, beständig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung). |

Aufgrund der Zulassung wird die Anwendung der Systeme in folgenden Schritten überwacht: